DISCLAIMER (Haftungsausschluss)
*Hinweis zum Steuerrechner Lebens-Steuerlast: Musterhafte Beispielrechnung – ich berate Sie gerne zu Ihren persönlichen Möglichkeiten. **Hinweis zur Eigenkapitalrendite: Musterhafte Beispielrechnung - Käufer 30 Jahre alt, ledig, 0 Kinder, Angestellt, ZVE 80.00 €, EK 20% vom Kaufpreis. Diese Beispiele stellen keine steuerliche Beratung dar. Ich berate Sie gern zu Ihren Möglichkeiten.

AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen Immofreiheit und Kunde als Verbraucher

Gültigkeit

Mit Inanspruchnahme der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit, bzw. mit Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer/Vermieter eines von Immofreiheit angebotenen Objektes bzw. einer Dienstleistung, erkennt der Nutzer unseren Provisionsanspruch an und es kommt ein Maklervertrag mit dem Miet-/Kaufinteressenten zu den Bedingungen der AGB zustande.

Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen in Form von Offerten bzw. Exposés einschließlich der Objektnachweise sind streng vertraulich und ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen / Offerten ohne ausdrückliche Zustimmung von Immofreiheit, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt ein Dritter oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, Immofreiheit die Zahlung der vollen unter 4. vereinbarten Provision zu entrichten.

 

Angebote & Vorkenntnis

Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Die Angaben und Unterlagen zu Objekten basieren auf erteilten Informationen des Verkäufers / Dritter. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb keine Haftung übernommen werden. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen, unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, so hat er Immofreiheit sämtliche Aufwendungen, die Immofreiheit dadurch entstehen, das auf die Vorkenntnis nicht oder verspätet hingewiesen wird, als Schaden zu ersetzen.

 

Entstehung der Provisionspflicht

Die Bekanntgabe (=Nachweis) der Objektadresse und/oder des Anbieters geschieht unter dem ausdrücklichen Hinweis auf die Provisionsforderung im Falle des Ankaufs/Anmietung. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises und/oder unserer Vermittlung ein Hauptvertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit unserer Maklertätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses unseren Provisionsanspruch nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur wesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch entsteht also insbesondere bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete.

 

Fälligkeit des Provisionsanspruchs

Unsere Provisionen werden fällig bei Abschluss des Kaufvertrags/Mietvertrags. Die vereinbarte Provision ist mit notarieller Beurkundung des Kaufvertrags bzw. mit Unterzeichnung des Mietvertrags zur Zahlung fällig. Andere Fälligkeiten gelten nur, sofern sie schriftlich vereinbart sind. Wohnfreiheit hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne die Teilnahme von Immofreiheit, so ist der Kunde verpflichtet, Immofreiheit unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen.

 

Provisionshöhe Immobilienvermittlung

Kommt es aufgrund unserer Tätigkeit zum Abschluss eines Kaufvertrages, haben wir gegen Käufer und Verkäufer jeweils Anspruch auf Zahlung von 4,76% Provision aus dem Gesamtkaufpreis, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei Gewerbemietverträgen beträgt die zu zahlende Mieterprovision das 3,57-fache der Monatsmiete, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Unsere restlichen Dienstleistungsangebote werden schriftlich als Einzelaufträge gesondert festgehalten. Die gesamten Angebote entnehmen Sie unserer aktuellen Angebots- und Preisliste.

 

Ersatz- und Folgegeschäfte

Eine Provisionspflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z.B. vor, wenn der Auftraggeber in Zusammenhang mit der vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner / Dienstleister eine andere Gelegenheit zum Vertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Vertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt anstatt es mieten, zu pachten bzw. umgekehrt oder eine von uns angebotene Dienstleistung mit unserem Vertragspartner in Anspruch nimmt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.

 

Notarielle Beurkundung bzw. Abschluss Mietvertrag

Bei notariellen Kaufverträgen hat Immofreiheit das Recht im Kaufvertrag seinen Provisionsanspruch in Form einer Maklerklausel mit zu beurkunden. Die Kosten hierfür trägt Immofreiheit.

 

Informationspflicht

Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei Immofreiheit rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit Immofreiheit Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.

 

Gleichwertigkeit

Dem Abschluss eines Kaufvertrages entsprechen der Erwerb der Immobilie im Wege der Zwangs-Versteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen, sowie der Erwerb eines anderen, vergleichbaren Objektes des Verkäufers.

 

Doppeltätigkeit

Immofreiheit ist berechtigt, auch für den jeweils anderen Vertragsteil provisionspflichtig oder unentgeltlich tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit sind wir zur Unparteilichkeit verpflichtet.

 

Eigentümerangaben

Immofreiheit weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von Immofreiheit auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf Ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Immofreiheit, die diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.

 

Aufwendungssatz

Der Kunde ist verpflichtet, Immofreiheit die in Erfüllung des Auftrags entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertion, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.

 

Hinweis zu verbindlich vereinbarten Terminen mit Immofreiheit

Wie telefonisch / per E-Mail angekündigt der Hinweis zu unseren AGB wie folgt: es entstehen Ihnen als Kunde vorab keine Kosten für eine Beratung, Besichtigung oder einen anderen vergleichbaren Termin. Wir planen unsere Termine immer als Einzeltermine mit großer Sorgfalt und Vorlauf. Da wir häufig eine längere Anfahrt haben und während diesen Zeiten keine anderen Tätigkeiten ausüben können, bitten wir Sie, Ihren Termin pünktlich wahrzunehmen oder bei Verhinderung oder nicht mehr vorhandenem Interesse rechtzeitig abzusagen.

Verspätet sich der Kunde um mehr als 30 Minuten und meldet sich nicht telefonisch, um seine Verspätung anzukündigen, so braucht Immofreiheit nicht länger zu warten. Die Ausfallentschädigung für die vom Kunden nicht wahrgenommene Beratungs- oder Besichtigungszeit wird in diesem Fall mit einem Stundensatz in Höhe von € 200.- zzgl. MwSt. (€ 238,00*) berechnet. Bei Terminen, welche 4 Stunden und mehr in Anspruch nehmen (Fahrt- & Besichtigungszeit), wird pauschal ein halber Tagessatz in Höhe von € 800,00 zzgl. MwSt. (€ 952,00*) in Rechnung gestellt. Bei einem Anfahrtsweg von mehr als 50 km werden die Kosten für die An- und Abfahrt zusätzlich nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Ein bestehender, fest vereinbarter und durch uns bestätigter Termin (telefonisch, schriftlich oder E-Mail), hierzu gehören neben Besichtigungen auch Termine zur Beratung sowie Termine zur Durchführung sämtlicher Dienstleistungsangebote, kann bei einer Anfahrt (Ausgangsort Geschäftsstelle: Völkstr. 8, 86150 Augsburg) von bis zu 50 km 24 Stunden vor Terminbeginn fristgerecht storniert werden. Bei einer Anfahrt von 51 km bis 250 km gelten 48 Stunden, darüber hinaus mindestens 72 Stunden vorab als fristgerecht.

Dieser Hinweis ist Bestandteil jedes verbindlich vereinbarten Termins mit Immofreiheit und wird dem Kunden mit verbindlicher Terminzusage zur Kenntnisnahme und Unterschrift ausgehändigt.

 

Haftung

Die Angaben und Unterlagen zu Objekten basieren auf erteilten Informationen des Verkäufers / Dritter. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb keine Haftung übernommen werden. Im Übrigen ist unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund oder Tatbestand auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten begrenzt. Die Firma Immofreiheit haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei. Schadenersatzansprüche gegen Immofreiheit verjähren in 3 Jahren ab dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch entstanden ist, spätestens jedoch in 3 Jahren nach Beendigung des Auftrages. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregeln im Einzelfall für Immofreiheit zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese. Die Abtretung von Schadensersatzansprüchen durch Auftraggeber bzw. Interessenten ist ausgeschlossen.

 

Haftungshinweis:

Immofreiheit übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereit gestellten Informationen. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links auf unserer Homepage. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

 

Keine Abmahnung ohne Kontakt:

Sollte der Inhalt fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, informieren Sie uns ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen sofort entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden im Sinne der Schadensminderungspflicht zurückgewiesen und gegebenenfalls wird Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen eingereicht.

 

Schlussbestimmungen

Sind Immofreiheit (Makler) und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührende Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz der Firma Immofreiheit vereinbart. Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden.

 

Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen.