Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Immofreiheit – Mladen Krcmar
Völkstraße 8, 86150 Augsburg
Stand: Juli 2025

1. Geltungsbereich und Vertragsschluss

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen – insbesondere Nachweis- und Vermittlungstätigkeiten – zwischen Immofreiheit, Inhaber Mladen Krcmar, und dem Kunden als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. 

Ein Vertrag mit uns kommt durch Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit, insbesondere durch die Aufnahme von Verhandlungen mit dem nachgewiesenen Verkäufer, Vermieter oder Interessenten, verbindlich zustande.

2. Vertraulichkeit und Weitergabeverbot

Sämtliche durch Immofreiheit übermittelten Informationen, Objektangaben und Exposés sind vertraulich und ausschließlich für den jeweiligen Kunden bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Immofreiheit zulässig.

Verstößt der Kunde gegen diese Pflicht und kommt mit dem Dritten ein Hauptvertrag zustande, ist der Kunde zur Zahlung der im Abschnitt 5 genannten Provision verpflichtet, als ob der Vertrag mit ihm selbst geschlossen worden wäre.

3. Angebote, Verfügbarkeit und Vorkenntnis

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Änderungen, Zwischenverkauf, Irrtümer und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Die Informationen basieren auf Angaben Dritter (z. B. von Eigentümern oder deren Beauftragten); für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Haftung, es sei denn, wir haben grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt.

Ist dem Kunden das angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er dies innerhalb von 3 Werktagen schriftlich unter Angabe der Quelle nachzuweisen. Unterbleibt die unverzügliche Mitteilung, gilt das Objekt als nicht bekannt und unsere Nachweistätigkeit als ursächlich.

4. Provisionsanspruch bei Nachweis und Vermittlung

Ein Provisionsanspruch entsteht, sofern durch unsere Tätigkeit ein Hauptvertrag (z. B. Kauf- oder Mietvertrag) zustande kommt.
Für die Entstehung des Anspruchs genügt die Mitursächlichkeit unserer Nachweis- oder Vermittlungsleistung.

Der Provisionsanspruch entfällt auch dann nicht, wenn ein wirtschaftlich gleichwertiges Geschäft zustande kommt – z. B. statt Kauf ein Erbbaurecht, Tausch oder Erwerb von Geschäftsanteilen.

5. Provisionshöhe

Sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart:

  • Kaufverträge (Wohnimmobilien): Provision i. H. v. 3,57 % inkl. MwSt. des Gesamtkaufpreises – jeweils vom Käufer und Verkäufer.

  • Gewerbemietverträge: 3,57 Monatsmieten inkl. MwSt. vom Mieter.

  • Sonstige Leistungen / Beratungsangebote: Werden individuell schriftlich vereinbart und als Honorarpauschale oder auf Stundenbasis vergütet. Die jeweils gültige Preisliste ist Bestandteil des Angebots.

6. Fälligkeit und Zahlungsbedingungen

Die Provision ist fällig mit Abschluss des Hauptvertrags (z. B. Abschluss des notariellen Kaufvertrags oder Mietvertrags). Sie ist ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar.

Immofreiheit ist berechtigt, im Kaufvertrag eine Maklerklausel mit Zahlungsbestätigung aufnehmen zu lassen. Die Kosten für diese notarielle Aufnahme trägt Immofreiheit. Der Kunde verpflichtet sich, unaufgefordert mitzuteilen, ob und wann ein Hauptvertrag zustande gekommen ist.

7. Ersatz- und Folgegeschäfte

Die Provisionspflicht bleibt auch bei Ersatzgeschäften bestehen, z. B. dann, wenn:

  • Statt Mietvertrag ein Kaufvertrag zustande kommt,

  • Statt des Objekts ein anderes des gleichen Verkäufers erworben wird,

  • Der Vertragspartner wechselt, aber der wirtschaftliche Erfolg vergleichbar ist (z. B. Erwerb durch nahestehende Person/Gesellschaft).

8. Informationspflicht des Eigentümers

Der Auftraggeber (z. B. Eigentümer/Vermieter) verpflichtet sich, vor Abschluss eines Kauf-/Mietvertrages mit einem Interessenten bei Immofreiheit rückzufragen, ob dieser durch unsere Tätigkeit vermittelt wurde.
Zur Durchführung unserer Tätigkeit erhält Immofreiheit Vollmacht zur Einsichtnahme in Grundbuch, Bauamt, WEG-Unterlagen und andere relevante Informationen.

9. Individuelle Terminvereinbarungen & Ausfallentschädigung

Beratungs- und Besichtigungstermine sind – sofern von beiden Seiten ausdrücklich bestätigt – verbindlich. Eine kostenfreie Stornierung ist je nach Entfernung wie folgt möglich:

  • bis 50 km: 24 Stunden vorab

  • 51–250 km: 48 Stunden vorab

  • über 250 km: mindestens 72 Stunden vorab

Wird ein bestätigter Termin nicht fristgerecht abgesagt oder der Kunde erscheint unentschuldigt nicht, behalten wir uns folgende Ausfallentschädigung vor:

  • bei kurzfristigem Terminverlust (z. B. Nichterscheinen ohne Absage): € 200,– netto pro Stunde

  • bei Einsätzen ab 4 Stunden + Anfahrt: € 800,– netto pro halbem Tag

Diese Regelung wird bei der Terminvereinbarung ausdrücklich mitgeteilt und muss vom Kunden separat akzeptiert werden.

10. Haftung

Unsere Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für durch Dritte zur Verfügung gestellte Informationen (z. B. Verkäuferangaben) haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit oder bei positiver Kenntnis von Unrichtigkeiten.

Wir übernehmen keine Haftung für Irrtümer, Schreibfehler oder technische Fehler auf unserer Website. Für die Bonität der vermittelten Vertragspartner übernehmen wir keine Garantie.

Schadensersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren, gerechnet ab Entstehung des Anspruchs oder Kenntnis des Schadens.

11. Doppeltätigkeit

Wir sind berechtigt, auch für die Gegenseite tätig zu werden – entgeltlich oder unentgeltlich –, z. B. für Vermieter und Mieter oder Käufer und Verkäufer.
In diesem Fall verpflichten wir uns zur gebotenen Neutralität und Unparteilichkeit.

12. Rechtswahl und Gerichtsstand

Für diese AGB und das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist – sofern gesetzlich zulässig – der Firmensitz von Immofreiheit in Augsburg.

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An deren Stelle tritt die gültige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.